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   LSG Niedersachsen, 21.06.1996 - L 7 Ar 211/95   

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https://dejure.org/1996,6570
LSG Niedersachsen, 21.06.1996 - L 7 Ar 211/95 (https://dejure.org/1996,6570)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.1996 - L 7 Ar 211/95 (https://dejure.org/1996,6570)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - L 7 Ar 211/95 (https://dejure.org/1996,6570)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 86 Abs. 1 SGG; § 96 Abs. 1 SGG; § 44 AFG; § 112 AFG
    Folgebescheid; Arbeitsförderung; Einbeziehung; Rechtsstreit; Bescheid; Unterhaltsgeld; Arbeitlosengeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Folgebescheid; Arbeitsförderung; Einbeziehung; Rechtsstreit; Bescheid; Unterhaltsgeld; Arbeitlosengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 47
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.06.1996 - L 7 Ar 211/95
    Auch in Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Arbeitsförderungsrechts ist die Einbeziehung weiterer Bescheide gemäß § 96 SGG in einen bereits anhängigen Rechtsstreit nur dann gerechtfertigt, wenn die für die Rechtmäßigkeit des streitbefangenen Bescheides maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände mit den für die Rechtmäßigkeit der nachfolgenden Bescheide bedeutsamen Umstände in der Weise identisch sind, daß mit der Entscheidung über den ursprünglichen Streitgegenstand der Sache nach auch abschließend über die Folgebescheide entschieden wird (Anschluß an BSG vom 7.2.1996 - 6 RKa 61/94 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2004 - L 12 AL 235/03

    Arbeitslosenversicherung

    Kann man in Fällen, in denen das SG offensichtlich Aufhebungsbescheide nicht gesehen hat, auf den allgemeinen Tenor des sozialgerichtlichen Urteils und die diesen angreifende Berufungsbegründung abstellen? Oder muss man auf den Zeitraum abstellen, den das Sozialgericht bei Erkennen der Sachlage hätte beurteilen müssen? Kann man § 96 SGG großzügig im Sinne der BSG-Rechtsprechung auch dann anwenden, wenn eine Partei ausdrücklich erklärt, dass sie dies nicht wünsche und nach der Rechtsprechung des Senats, die wohl auch vom LSG Niedersachsen im Urteil vom 21.06.1996 - L 7 Ar 211/95 - geteilt wird, eine direkte Anwendung von § 96 SGG nicht in Betracht kommt? Die materiell-rechtlichen Fragen zur Begründetheit der Berufung hätten den Senat nicht zur Zulassung der Revision bewogen, da er sich in dieser Hinsicht mit der BSG-Rechtsprechung im Einklang sieht.
  • LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03

    Überprüfung einer bestandkräftigen Berechnungsgrundlage für einen

    Anderenfalls käme es, gerade nicht prozesswirtschaftlich, zu einer unnötigen Überfrachtung anhängiger Rechtsstreitigkeiten, zumal unabhängig von Wissen und Wollen der Beteiligten (BSG Urteile vom 07.02.1996, Az.: 6 R Ka 42/95 und 6 R Ka 61/94 sowie vorangehend vom 24.08.1994, Az.: 6 R Ka 8/93, für das Arbeitsförderungsrecht LSG Niedersachsen vom 21.06.1996, Az.: L 7 AR 211/95 = NZS 97, 47, rechtskräftig).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2005 - L 1 AL 12/05

    Arbeitslosenversicherung

    Dieser Auffassung, die auch die Zustimmung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen gefunden hat (Urteil vom 21.06.1996 - L 7 Ar 211/95 -, Juris), schließt sich der erkennende Senat an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1998 - L 10 V 2/98

    Höhe von Versorgungsrenten; Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund der

    Danach sind auch ergänzende Bescheide der Vorschrift zuzurechnen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 5. Auflage, § 96 Rdn. 4 m.w.N.; a.A.: 6. Senat des BSG, zB Urteil vom 07.02.1996 - 6 RKa 61/94 - und LSG Niedersachsen vom 21.06.1996 - L 7 Ar 211/95 - in NZS 1997, 47 f).
  • SG Gelsenkirchen, 22.07.2005 - S 11 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Einbeziehung des Bescheides vom 18.04.2005 entsprechend § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - rechtfertigt sich - jedenfalls in der hier vorliegenden Konstellation - vor dem Hintergrund, dass die der weiteren Bewilligung zugrunde liegenden maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände mit denjenigen identisch sind, die zur Bewilligung vom 25.11.2005 geführt haben und durch den Bescheid ein Zeitraum geregelt wird, der sich nahtlos an den (zunächst) streitigen Zeitraum anschließt (vgl. hierzu Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen, Urteil vom 21.06.1996 - Az.: L 7 AR 211/95, Breithaupt 1997, 184 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 1 RA 17/04
    Ein bloßer Sachzu-sammenhang rechtfertigt keine Einbeziehung, wenn mit den weiter geltend gemachten Ge-genständen - wie vorliegend - ggf. neue Ermittlungen und Sachprüfungen notwendig wer-den, die durch die damit verbundenen Verzögerungen die prozessökonomische Erledigung des anhängigen Rechtsstreits verhindern (vgl. nur: BSG, Urteil vom 30. Juni 2002, B 4 RA 10/01 R; Pawlak in Hennig: Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, § 96, Rn. 140-149; Zeihe, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, § 96; LSG Niedersachsen, Urteil vom 21. Juni 1996, L 7 Ar 211/95; zuletzt wieder: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2004, L 1 RA 159/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2006 - L 5 SB 73/03
    Zwar handelt es sich bei dem Nachteilsausgleich "G" im Verhältnis zur GdB-Feststellung um einen eigenen Streitgegenstand (vgl. BSG, Urteil vom 3. Februar 1988 -9/9a RVs 18/86-, SozR 3870 § 4 Nr. 1 und Beschluss vom 12. Dezember 1995 -9 BVs 28/95-), so dass bei einer (auch nach Auffassung des Senats grundsätzlich gebotenen) restriktiven Auslegung des § 96 SGG ein erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens ergangener und einen Nachteilsausgleich betreffender Bescheid grundsätzlich nicht Gegenstand eines zunächst ausschließlich die GdB-Feststellung betreffenden Klage- bzw. Berufungsverfahrens werden kann (ebenso: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Februar 2002 - L 4 B 22/01; vgl. allgemein zur restriktiven Auslegung des § 96 SGG: BSG, Urteil vom 7. Februar 1996 -6 Rka 42/95-, SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 und LSG Niedersachsen, Urteil vom 21. Juni 1996 -L 7 Ar 211/95-, NZS 1997, 47).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2004 - L 1 RA 159/03
    (Vgl. die zahlreichen Nachweise bei: BSG, Urteil vom 30. Juli 2002, B 4 RA 10/01 R, S. 6; Pawlak in Hennig: Sozialgerichtsgesetz, Kommen-tar, § 96, Rn. 140-149; Zeihe, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, § 96, ; LSG Nieder-sachsen, Urteil vom 21. Juni 1996, L 7 Ar 211/95, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 1997, S. 47).
  • SG Gelsenkirchen, 08.07.2005 - S 11 AS 16/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Einbeziehung des letztgenannten Bescheides entsprechend § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - rechtfertigt sich (jedenfalls in der hier vorliegenden Konstellation) vor dem Hintergrund, dass die maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen identisch sind und durch den Bescheid vom 12.05.2005 ein Zeitraum geregelt wird, der sich nahtlos an den hier streitigen Zeitraum anschließt (vgl. hierzu Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen, Urteil vom 21.06.1996 - Az.: L 7 AR 211/95, Breithaupt 1997, 184 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2004 - L 1 RA 129/03
    Denn nur auf diese Weise kann dem prozessökonomischen Gesichtspunkt Rechnung getragen werden, dass es durch die Einbeziehung später ergangener Bescheide innerhalb eines bereits anhängigen Verfahrens nicht zu einem inhaltlich anderen, neuen Rechtsstreit kommt, der zudem etwa bislang nicht erforderliche umfangreiche Ermittlungen zu neuen Lebenssachverhalten notwendig macht (vgl. die zahlreichen Nachweise bei: BSG, Urteil vom 30. Juli 2002, B 4 RA 10/01 R, S. 6; Pawlak in Hennig: Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, § 96, Rn. 140-149; Zeihe, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, § 96 Rdnr. 4a, ; LSG Niedersachsen, Urteil vom 21. Juni 1996, L 7 Ar 211/95, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 1997, S. 47).
  • LSG Sachsen, 30.06.1997 - L 3 AL 38/99

    Statthaftigkeit einer Berufung gegen Urteil eines Sozialgerichts; Berechnung des

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